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Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -)
Ehrenamt zeitgemäß gestalten – Offen für Neues, stark im Miteinander
Öffentliche Bekanntmachung
Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung
am 16. März 2026 ab 13:00 Uhr