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So läuft der bayernweite Probealarm am 12. März im Landkreis Augsburg ab
Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -)
Ehrenamt zeitgemäß gestalten – Offen für Neues, stark im Miteinander